Ombudsanwalt
Rechtsanwalt Fabian Tietz wird von Unternehmen und Organisationen zum externen anwaltlichen Ombudsmann bzw. Vertrauensanwalt bestellt und nimmt in dieser Funktion Hinweise auf schwerwiegende Rechts- und Regelverstöße vertraulich entgegen.
Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen jederzeit gerne im persönlichen Gespräch stellen!
Unsere Kanzlei verfügt über ausgewiesene Erfahrung im Bereich der Korruptionsbekämpfung, die durch den Umstand der langjähigen Tätigkeit von Rechtsanwalt Fabian Tietz als Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung dokumentiert ist.
"Ombud" ist ein Begriff aus dem Altnordischen und bedeutet soviel wie „Auftrag, Vollmacht“. Der Ombudsmann ist eine Möglichkeit, Missstände des Unternehmens ohne bürokratischen Aufwand zu schlichten und künftig zu verhindern. Hierzu sind Unternehmen bereits jetzt nach dem Deutscher Corporate Governance Kodex verpflichtet, wonach Beschäftigten eines Unternehmens auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden soll, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen geben zu können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen , die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben.
Hiernach besteht nunmehr für Deutsche Unternehmen/ Behörden folgende Verpflichtung:
- Einrichtung eines internen Meldesystems zur Entgegennahme von Hinweisen
- Hinweisgebersystem muss Vertraulichkeit und Anonymität gewährleisten
- Kontaktmöglichkeit des Hinweisgebers: schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich
- Benennung einer Person oder einer Dienststelle, die für die Folgemaßnahmen zu den Meldungen zuständig ist angemessener zeitlicher Rahmen von max. drei Monaten nach Meldungseingang für die Rückmeldung an den Hinweisgeber über Folgemaßnahmen der Meldung
- Schutz des Whistleblowers vor Vergeltungsmaßnahmen
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und übernimmt bundesweit die Tätigkeit als Ombudsmann und Vertrauensanwalt als Instrument der Compliance. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und vermeiden so gemeinsam mit Ihnen eine drohende Haftung wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen.
Unsere Tätigkeit
Als Ombudsanwälte helfen wir Ihnen mit folgenden Leistungen weiter:
Bei einem digitalen Hinweisgebersystem handelt es sich um einen vertraulichen Kommunikationskanal zwischen Unternehmen und Mitarbeitern. Missstände und Rechtsverstöße innerhalb des Unternehmens können darüber anonym gemeldet und anschließend von den Fallbearbeitern untersucht werden. Zahlreiche Unternehmen implementieren ein Hinweisgebersystem als Teil Ihres Compliance Management Systems (kurz: CMS), um Missstände frühzeitig zu erkennen. Sie beugen dadurch Reputationsverlust oder Strafzahlungen vor. Zudem steigen auch die rechtlichen Anforderungen an den Hinweisgeberschutz in Unternehmen (z. B. EU-Whistleblowing-Richtlinie, deutsches Hinweisgeberschutzgesetz oder Lieferkettengesetz).
Über die Webseite www.vertrauensanwalt.org bietet unsere Kanzlei ein eigenes Hinweisgebersystem an, welches wir unseren Mandanten exklusiv anbieten. Darüber hinaus bieten wir auch über einen Drittanbieter EQS ein externes Hinweisgebersystem an. Weiteres Informationsmaterial über die EQS Integrity Line stellen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
Bearbeitung von Hinweisen innerhalb einer zuvor festgelegten Reaktionszeit. Diese wird im Rahmen einer gemeinsamen Umsetzungsordnung festgelegt.
Sie werden durch einen Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt der Kanzlei vertreten, der ihr ständiger Ansprechpartner ist und bleibt.
Wir prüfen die eingegangenen HInweise auf Plausibilität und Glaubhaftigkeit.
Sie werden abwaltlich beraten und bei der unternehmensinternen Umsetzung unterstützt.
Wir gewährleistung die Einhaltung der Vertraulichkeit sowie der datenschutzkonformen Umsetzung Ihres Hinweisgeberschutzsystems.
Ansprechpartner
Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:
Fabian Tietz
Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Aktuelle Meldungen
Unsere aktuellen Meldungen zur Tätigkeit als Ombudsanwalt. Alle Meldungen finden Sie hier.
Erfüllen Sie die Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie?
Da kommt etwas auf Unternehmen und Kommunen in Deutschland zu: Die EU-Richtlinie 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates zum Sch…
Neue EU-Vorschriften zum Hinweisgeberschutz ab 2021
Die Europäische Union will Hinweisgebern (Whistleblower), ein höheres Maß an Schutz zusichern. Dieser Schutz umfasst die Bereichen öffentlic…
Whistleblowing - Artikel von Rechtsanwalt Fabian Tietz
In der Juli-Ausgabe der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) beschreibt Herr Rechtsanwalt Fabian Tietz unt…
Jetzt Hinweisgebersystem einrichten
Nachdem das Hinweisgeberschutzgesetz am 11.05.2023 in der leicht abgeänderten Form des Vermittlungsausschusses vom Bundestag verabschiedet w…