Immobilienrecht

Ein guter Vertrag gibt in der Krise Antwort auf Fragen, die beim Aushandeln keiner gestellt hat. Dies gilt erst Recht für Verträge über Grundstücke oder über Wohnungseigentum, für welche § 311b BGB zwingend eine notarielle Beurkundung voraussetzt. Wir haben auf jede Ihrer immobilienrechtlichen Fragen die passende Antwort.

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Sie können uns Ihre Fragen jederzeit gerne im persönlichen Gespräch stellen!

Bei Immobiliengeschäften handelt sich typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben des Einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte und der Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind. Die Beachtung dieser Punkte ist Aufgabe und Zielvorgabe eines guten Notars.

Die Beratung durch unsere Notarkanzlei im Immobilienrecht erfolgt mithilfe langjähriger Erfahrung und eines eingespielten Teams. Hierbei sind wir für unsere Mandanten stets Ansprechpartner und Begleiter auf dem Weg bis zum Eigentumsübergang. Zugute kommt uns, dass wir deutschlandweit in sämtliche Grundbücher sowie deutsche und internationale (Handels-)Register Einsicht nehmen können.

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und übt eine hoheitliche Tätigkeit aus. Er ist allen Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren und ausgewogenen Lösung verpflichtet. Wir halten im Immobilienrecht stets die passende notarielle Lösung für Sie bereit.

Unsere Tätigkeit

Im Immobilienrecht bieten wir Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen:

  • Ermittlung der Interessen der Beteiligten
  • Beratung der Kaufvertragsparteien und Erstellung eines rechtssicheren Entwurfs für den Kauf / Verkauf einer Wohnung (WEG) oder eines Grundstückes im Wege des Share- oder Assetdeals

  • Beratung der Parteien und Erstellung eines rechtssicheren Entwurfs
  • Gestaltung von Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

  • Beratung von Familien zum Thema der vorweggenommenen Erbfolge
  • Absicherung des Übertragenden (Rücktritts-, Nießbrauchsvorbehalt, Reallast auf Rente und/oder Recht auf Wart und Pflege, lebenslanges Wohnrecht)

Beratung bei der Bestellung von Hypothek und Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung oder Darlehensgewährung

  • Ermittlung der Interessen der Beteiligten
  • Beratung der Kaufvertragsparteien und Erstellung eines rechtssicheren Entwurfs für den Kauf / Verkauf und Begründung von Erbbaurechten oder Wohnungserbbaurechten

Ihr Ansprechpartner

In immobilienrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:

Fabian Tietz

Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Aktuelle Meldungen

Unsere aktuellen Meldungen zum Immobilienrecht. Alle Meldungen finden Sie hier.

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