Gesellschaftsrecht

Für eine qualitativ hochwertige Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Verträge ist neben fachlicher Kompetenz auch menschliches Einfühlungsvermögen wichtig. Unsere Notariatskanzlei bearbeitet schwerpunktmäßig das Gesellschaftsrecht und findet auch für Ihre wirtschaftliche Zielstellung eine präzise Lösung.

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Kontakt

Sie können uns Ihre Fragen jederzeit gerne im persönlichen Gespräch stellen!

„Wir sind zur Zusammenarbeit geboren“ schrieb schon Marc Aurel. Auch heute suchen Mandanten stets nach Wegen der Zusammenarbeit und kommen daher zwangsläufig mit den rechtlichen Regelungen des Gesellschaftsrechts in Berührung. Das deutsche Gesellschaftsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Diese Komplexität wird bei manchen Mandaten noch gesteigert, da Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten beachtet werden müssen: Etwa Erb- und Familienrecht sowie vor allem das Steuerrecht.

Wir helfen unseren Mandanten mittels einer kompetenten und ausführlichen Beratung. Neben der fachlichen Expertise gewährleisten wir stets einen sensiblen Umgang bei emotional besetzten Themen, wie etwa bei Fragen einer Nachfolgeregelung beim Stichwort Generationenübergang. Hierbei sind wir für unsere Mandanten stets Ansprechpartner und Begleiter auf dem Weg zur Zielgesellschaft. Zugute kommt uns, dass wir in sämtliche deutsche und internationale (Handels-)Register Einsicht nehmen können.

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und übt eine hoheitliche Tätigkeit aus. Er ist allen Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren und ausgewogenen Lösung verpflichtet. Wir halten im Gesellschaftsrecht stets die passende notarielle Lösung für Sie bereit.

Unsere Tätigkeit

In gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten helfen wir Ihnen u.a. mit folgenden Leistungen weiter:

  • Ermittlung der Interessen der Beteiligten
  • Beratung der Gründer und Erstellung eines rechtssicheren Entwurfs der Gründungsurkunde samt Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung (GmbH, AG, GmbH & Co. KG, KGaA, SE etc.)

  • Ermittlung der Interessen der Beteiligten
  • Beratung der Alt- und Neugesellschafter für den Kauf oder Verkauf von Anteilen (Share-Deal) sowie bei Unternehmenskaufverträgen (Asset- oder Share-Deal)

Beratung von Familien zum Thema der vorweggenommenen Erbfolge, sukzessiver Übergang beim Generationenwechsel, Familiengesellschaft, Absicherung des Übertragenden (Rücktritts-, Nießbrauchsvorbehalt, Rentenlösung)

  • Ermittlung der Interessen der Gesellschafter
  • Beratung und Erstellung eines rechtssicheren Entwurfs für Regelungen der Gesellschafterrechte untereinander (Exit-Regelung, Tag-Along- und Drag-Along, Pooling-Verträge, Mitarbeiterbeteiligung)

  • Ermittlung der Interessen der Gesellschafter
  • Beratung und Erstellung eines rechtssicheren Entwurfs der gewünschten Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, bedingtes Kapital, Kapitalherabsetzung, Einziehung etc.)

Notarielle Beurkundung vor Ort bei Gesellschaftsversammlungen und Hauptversammlungen im Wege des Tatsachenprotokolls nach § 37 BeurkG (bei GmbH, AG, KGaA, SE)

  • Ermittlung der Interessen der Beteiligten
  • Beratung der Gesellschafter hinsichtlich Zielgesellschaft, Formwechsel, Anwachsung, Verschmelzung, Ausgliederung, etc.

Ihr Ansprechpartner

In gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:

Fabian Tietz

Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Aktuelle Meldungen

Unsere aktuellen Meldungen zum Gesellschaftsrecht. Alle Meldungen finden Sie hier.

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