Wir freuen uns über Verstärkung
Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass Herr Rechtsanwalt und Notar Volker H. Schulz sich zum Juli 2023 unserer Kanzlei angeschlossen hat.
Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass Herr Rechtsanwalt und Notar Volker H. Schulz sich zum Juli 2023 der Berliner Kanzlei Langer & Tietz als of Counsel angeschlossen hat.
Herr Kollege Schulz war bislang in eigener Kanzlei als Rechtsanwalt und Notar in der Bayernallee 47, 14052 Berlin tätig. Er ist seit dem Jahr 1982 Rechtsanwalt und seit dem Jahr 1995 Notar im Bezirk des Kammergerichts Berlin. Seit dem Jahr 2005 trägt er zudem den Titel Fachanwalt für Erbrecht. In diesem Zusammenhang ist er Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Mit Herrn Kollegen Schulz gewinnen wir einen ausgesuchten Fachmann aus dem Bereich des Erbrechts, dessen besondere Erfahrung im Zusammenhang mit Beurkundungen besteht, im Rahmen derer die Beiziehung von psychiatrischen Sachverständigen zur zweifelsfreien Feststellung der erforderlichen Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten erforderlich sein kann (z. B. bei Erteilung von Vorsorgevollmachten, Errichtung letztwilliger Verfügungen etc.), sowie im Allgemeinen mit psychisch Erkrankten. Vor dem Hintergrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Berufsbetreuer/-(Nachlass-)Pfleger ist er insbesondere auch in der Lage, Fälle an der Schnittstelle Erbrecht/ Betreuungsrecht mit höchster Fachexpertise zu bearbeiten.