Whitepaper Hinweisgeberschutzgesetz
Die Herausforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes - Unterstützung und Schutz für Whistleblower
Die Herausforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes - Unterstützung und Schutz für Whistleblower
Nachdem das Hinweisgeberschutzgesetz am 11.05.2023 in der leicht abgeänderten Form des Vermittlungsausschusses vom Bundestag verabschiedet wurde, erhielt es am 12.05.2023 in der 1033. Sitzung des Bundesrates die Zustimmung und wird nun zeitnah im Gesetzblatt veröffentlich.
In der Juli-Ausgabe der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) beschreibt Herr Rechtsanwalt Fabian Tietz unter der Überschrift "Mehr Anonymität wagen" die Schwächen des Referentenentwurfes des Hinweisgeberschutzgesetzes, mit dem die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in nationales Recht umgesetzt werden soll.
Im Rahmen einer Pressekonferenz mit dem Justizsenator Dr. Dirk Behrendt hat Rechtsanwalt Fabian Tietz am heutigen Tag seinen Tätigkeitsberichts als Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung für den Zeitraum 01.02.2019 bis 31.01.2020.
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2020 einige Anpassungen des Geldwäschegesetzes vorgenommen. Vor diesem Hintergrund ist der Notar zu einigen Nachforschungen im Vorfeld der Beurkundung verpflichtet. Die maßgeblichen Änderungen finden Sie nachfolgend dargestellt.