Jagd- und Waffenrecht
Für eine erfolgreiche Bearbeitung von Mandaten aus dem Jagd- und Waffenrecht ist neben fachlicher Kompetenz vor allem Erfahrung und Praxisnähe wichtig.
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Jagd ist mehr als nur eine Leidenschaft. Insbesondere gibt es eine Vielzahl von Normen zu beachten, die sich mit der Jagd und dem angrenzenden Waffenrecht beschäftigen. Den Inhalt des Jagdrechts beschreibt das Bundesjagdgesetz so: „Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.“
Die Beratung durch unsere Kanzlei im Jagd- und Waffenrecht betrifft alle Fragen der Jagdausübung sowie des Waffenbesitzes. Unsere Beratung umfasst Fragen des Jagdausübungsrechts, der Jagderlaubnis, Fragen der Erteilung und der Erziehung des Jagdscheines sowie Fragen des Wildschadensersatzes. Auch bei strafrechtlichen Problemen kann unsererseits mit höchster fachlicher Expertise beraten werden.
Wir verstehen die Jägersprache. In unserer Kanzlei sind ebenfalls Jäger und Jagdbegeisterte. Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie Ihre Leidenschaft weiter ausüben wollen und hierzu rechtlichen Beistand benötigen.
Unsere Tätigkeit
In jagd- und waffenrechtlichen Angelegenheiten helfen wir Ihnen u.a. mit folgenden Leistungen weiter:
Allgemeine Beratung zu jagd- und waffenrechtlichen Fragestellungen
- Jagdpachtverträge
- Grundstückskaufverträge über Forst- und Jagdgebiete
Vertretung vor Strafgerichten Verwaltungsgerichten sowie in behördlichen Verfahren z.B. in Fragen der Jagd- und Waffenbesitzerlaubnis
Ansprechpartner
In jagd- und waffenrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:
Dr. Lutz Langer
Lawyer and Notary (off-duty)