Wir nutzen das elektronische Anwaltspostfach (beA)
Wir sind empfangs- und sendebereit.
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ermöglicht Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz und untereinander. Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt verfügt über ein solches elektronisches Postfach. Rechtliche Grundlage für das beA ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (ERV-Gesetz).
Der Gesetzgeber hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit einem neuen § 31a BRAO verpflichtet, allen in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwälten ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Darüber hinaus wurde der BRAK die Aufgabe zugewiesen, die elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten zu unterstützen (§ 177 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).
Die Kanzlei [LANGER & TIETZ] nutzt das elektronische Anwaltspostfach (beA) erfolgreich bei der Korrespondenz mit Gerichten und Justizbehörden. Hierdurch gewährleisten wir eine schnellstmögliche und vor allem nachweisbare Zustellung von Schriftsätzen in gerichtlichen Verfahren. Gleichzeitig ist es uns möglich, unseren Mandanten sämtliche elektronische Korrespondenz ohne Zeitverlust weiterzuleiten.