Neue EU-Vorschriften zum Hinweisgeberschutz ab 2021

Die Europäische Union will Hinweisgebern (Whistleblower), ein höheres Maß an Schutz zusichern. Dieser Schutz umfasst die Bereichen öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produkt- und Verkehrssicherheit, nukleare Sicherheit, die öffentliche Gesundheit sowie den Verbraucher- und Datenschutz.

Hierzu hat der Rat neue Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern förmlich verabschiedet. Nach der Neuregelung müssen sowohl in öffentlichen und privaten Organisationen als auch in Behörden sichere Kanäle für die Meldung von Missständen eingerichtet werden (so genannte Hinweisgebersysteme). Darüber hinaus werden Hinweisgeber weitestgehend vor Repressalien geschützt, und nationale Behörden werden verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und öffentliche Stellen im Umgang mit Hinweisgebern zu schulen.

Die Mitgliedstaaten und somit auch Deutschland haben zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Das von der EU verabschiedeter Paket zusammenfassend folgende Punkte:

  • Einrichtung von Meldekanälen innerhalb von Unternehmen und Verwaltungen: Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern werden verpflichtet, zuverlässig funktionierende Meldekanäle einzurichten.
  • Geschützt werden Personen mit den unterschiedlichsten Profilen, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen könnten: Angestellte und Beamte auf nationaler oder lokaler Ebene, Freiwillige und Praktikanten, nicht geschäftsführende Mitglieder, Gesellschafter usw.
  • Die neuen Vorschriften gelten für Bereiche wie die öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, die Verhütung von Geldwäsche, das Gesundheitswesen usw. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde der Richtlinie eine Liste mit allen erfassten EU-Rechtsinstrumenten angefügt. Die Mitgliedstaaten können bei der Umsetzung der Neuregelung über diese Liste hinausgehen.
  • Mit den neuen Vorschriften werden Schutzvorkehrungen eingeführt, um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, z. B. davor, suspendiert, herabgestuft oder eingeschüchtert zu werden. Auch ihre Unterstützer, etwa Kollegen und Angehörige, werden geschützt. Die Richtlinie enthält auch eine Liste unterstützender Maßnahmen, zu denen Hinweisgeber Zugang haben müssen.
  • Behörden und Unternehmen müssen innerhalb von drei Monaten auf Meldungen von Missständen reagieren und diese weiterverfolgen

Hintergrund

Hinweisgeber sind Personen, die nicht schweigen, wenn sie ihm Rahmen ihrer Arbeit Fehlverhalten feststellen. Das verdient Respekt und vor allem Schutz. Denn Korruption schädigt den Rechtsstaat.

Der Schutz von Hinweisgebern ist derzeit bruchstückhaft geregelt – sowohl in Deutschland als auch in der EU. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, wenn die EU hier einen Beitrag dazu leistet, dass der Hinweisgeberschutz ausgeweitet wird.

Vertrauensanwalt

Rechtsanwalt Fabian Tietz ist der Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung. Er steht Hinweisgebern beratend zur Seite, sofern Sie Fehlverhalten melden möchten. Weiterhin steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite, sofern Sie ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen etablieren möchten bzw. einen externen Ombudsanwalt suchen.

Den Rechtstext der „RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ finden Sie hier.