Whitepaper Hinweisgeberschutzgesetz
Die Herausforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes - Unterstützung und Schutz für Whistleblower
Die Herausforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes - Unterstützung und Schutz für Whistleblower
Nachdem das Hinweisgeberschutzgesetz am 11.05.2023 in der leicht abgeänderten Form des Vermittlungsausschusses vom Bundestag verabschiedet wurde, erhielt es am 12.05.2023 in der 1033. Sitzung des Bundesrates die Zustimmung und wird nun zeitnah im Gesetzblatt veröffentlich.
In der Juli-Ausgabe der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) beschreibt Herr Rechtsanwalt Fabian Tietz unter der Überschrift "Mehr Anonymität wagen" die Schwächen des Referentenentwurfes des Hinweisgeberschutzgesetzes, mit dem die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in nationales Recht umgesetzt werden soll.
Da kommt etwas auf Unternehmen und Kommunen in Deutschland zu: Die EU-Richtlinie 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, kurz EU-Whistleblower-Richtlinie.
Die Europäische Union will Hinweisgebern (Whistleblower), ein höheres Maß an Schutz zusichern. Dieser Schutz umfasst die Bereichen öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produkt- und Verkehrssicherheit, nukleare Sicherheit, die öffentliche Gesundheit sowie den Verbraucher- und Datenschutz.